Schulanfängerinnen und Schulanfänger zum Schuljahr 2025/26

Schulanfängerinnen und Schulanfänger zum Schuljahr 2025/26

Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26

 

Mit der Einschulung wird unweigerlich ein neues Kapitel im Leben Ihres Kindes aufgeschlagen. Sicher bewegen auch Sie im Vorfeld schon die verschiedensten Fragen, daher fand am Mittwoch, den 20.11.2024 um 18:00 Uhr ein Informationsabend für die Eltern in der Goetheschule Zossen statt. 

 

Die Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026 erfolgt im Zeitraum vom 12.02. – 20.02.2025 im Sekretariat der Goetheschule Grundschule Zossen, Gerichtstraße 39. 

 

Mittwoch,               den 12.02.2025                  von 14:00 – 17:00 Uhr

Freitag,                   den 14.02.2025                  von 14:00 – 17:00 Uhr

Montag,                  den 17.02.2025                  von 14:00 – 17:00 Uhr

Dienstag,                den 18.02.2025                  von 14:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag,            den 20.02.2025                 von 14:45 – 17:30 Uhr

 

Den Termin für die Anmeldung zur Einschulung vereinbaren Sie bitte über folgendes Portal:

https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren

 

Klicken Sie auf der Seite bitte auf Online-Anmeldung „Zum Ü1 Anmeldeformular"!

 

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 das 6. Lebensjahr vollenden.

 

Es besteht die Möglichkeit eine vorzeitige Einschulung zu beantragen, wenn Ihr Kind bis zum 31.12.2025 das 6. Lebensjahr vollendet.

 

Sollten Sie den Besuch einer anderen Schule außerhalb unseres Schulbezirkes (Goetheschule Zossen oder Erich-Kästner Grundschule Wünsdorf) wünschen, müssen Sie Ihr Kind trotzdem zuerst bei uns anmelden. Das gilt auch, wenn Sie Ihr Kind an einer Ersatzschule (Schule in privater Trägerschaft) beschulen lassen möchten. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind erst zum nächsten Schuljahr eingeschult werden soll, müssen Sie der Aufforderung zur Anmeldung für dieses Jahr dennoch nachkommen. Die Antragsstellung auf Rückstellung vom Schulbesuch erfolgt dann bei der Anmeldung in der Schule.

 

Bitte bringen Sie zu dem Anmeldetermin in der Schule folgende Unterlagen mit:

 

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Ihr Kind ist bei der Anmeldung in der Schule persönlich vorzustellen

  • Bescheinigung zur Teilnahme an der Sprachstandfeststellung (erfolgt in der Kita)

  • gegebenenfalls ein Sorgerechtsnachweis

 

Die Termine zur verpflichtenden Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt erhalten Sie bei der Anmeldung im Februar in der Schule.

 

Alle wichtigen Formulare zu der Schulanmeldung finden Sie in unserer Formularbox unter „Zukünftige Erstklässler“.

 

 

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Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 22. November 2024

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